Sparplanfähige ETFs — Auswahl und Strategie
Lerne, wie du die richtigen ETFs für deinen Sparplan auswählst. Wir erklären die wichtigsten Kriterien und worauf du achten solltest.
Artikel lesenMit dem richtigen Freistellungsauftrag sparst du Steuern. Erfahre, wie du den Sparerpauschbetrag effektiv nutzt und deine Steuerlast reduzierst.
Viele Sparer und Investoren wissen gar nicht, dass sie mit einem gut angelegten Freistellungsauftrag hunderte Euro pro Jahr sparen können. Der Sparerpauschbetrag — auch Sparer-Pauschbetrag genannt — ist deine persönliche Steuerfreibetrag für Kapitalerträge. Das bedeutet: Bis zu dieser Grenze zahlst du keine Abgeltungsteuer auf deine Gewinne aus ETF-Sparplänen, Aktien oder Zinsen.
Das klingt vielleicht kompliziert, ist aber eigentlich einfach. Du brauchst nur einen Freistellungsauftrag bei deinem Broker oder deiner Bank einzureichen. Dann kümmert sich die Bank selbstständig darum, dass deine Erträge bis zur Freibetraggrenze steuerfrei bleiben.
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. 2026 beträgt dieser Betrag für Einzelpersonen 1.000 Euro. Das heißt: Wenn deine ETF-Dividenden, Kursgewinne und Zinsen zusammen unter 1.000 Euro liegen, zahlst du darauf keine Steuern.
Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.000 Euro. Das ist eine erhebliche Summe, die viele einfach ignorieren. Ein Freistellungsauftrag ist die einzige Möglichkeit, diesen Vorteil zu nutzen — ohne ihn musste deine Bank automatisch Abgeltungsteuer (aktuell 26,375%) auf alle Erträge abführen.
Das Problem: Viele Anfänger richten keinen Freistellungsauftrag ein, weil sie nicht wissen, dass es nötig ist. Oder sie tun es bei nur einer Bank und vergessen die anderen Konten. Das führt dazu, dass sie zu viel Steuern zahlen.
Die gute Nachricht: Es ist wirklich unkompliziert. Die meisten Broker bieten Freistellungsaufträge direkt im Online-Banking an. Du loggst dich einfach ein, navigierst zu “Steuern” oder “Freistellungsauftrag” und trägst deinen gewünschten Betrag ein.
Du musst dabei entscheiden, wie viel du auf dein Konto bei dieser Bank aufteilen möchtest. Wenn du mehrere Broker nutzt — und das ist bei vielen Spar-Enthusiasten der Fall — dann musst du die 1.000 Euro (oder 2.000 Euro bei Ehepaaren) auf alle deine Konten verteilen. Manche Broker bieten automatische Verteilung an, andere musst du manuell koordinieren.
Wichtig: Du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder stornieren. Es ist kein Vertrag, den du nicht mehr rückgängig machen kannst.
Wie du deinen Freistellungsauftrag wirklich optimal nutzt
Wenn du bei mehreren Brokern sparst, teile die 1.000 Euro auf. Beispiel: 400 Euro bei Broker A, 400 Euro bei Broker B, 200 Euro bei Broker C. So nutzt du den kompletten Freibetrag.
Der Sparerpauschbetrag kann sich ändern. Überprüfe deinen Freistellungsauftrag jedes Jahr, besonders wenn sich deine finanzielle Situation ändert oder neue Konten hinzukommen.
Ehepaare haben insgesamt 2.000 Euro Freibetrag. Das bedeutet: Wenn dein Partner ebenfalls Kapitalerträge hat, könnt ihr diese optimal auf beiden Namen verteilen.
Du musst nicht deinen ganzen Freibetrag auf einmal ausschöpfen. Wenn deine ETF-Dividenden nur 500 Euro sind, reicht ein Freistellungsauftrag von 500 Euro. Der Rest bleibt für später übrig.
In deiner Steuererklärung (Anlage KAP) musst du deine Kapitalerträge angeben. Mit einem Freistellungsauftrag sinken deine steuerpflichtigen Erträge automatisch.
Wenn du den Freistellungsauftrag überschätzt und deine Erträge höher sind, muss die Bank nachträglich Steuern einbehalten. Das ist nicht dramatisch, aber unpraktisch.
„Ich hab erst Jahre später bemerkt, dass ich keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hatte. Damit hätte ich über 300 Euro im Jahr sparen können. Jetzt mach ich das gleich, wenn ich einen neuen ETF-Sparplan starte.”
— Thomas, ETF-Sparer seit 2022
Die Frage ist: Wie hoch sollte dein Freistellungsauftrag sein? Das hängt davon ab, wie viel Kapitalerträge du realistisch pro Jahr erwirtschaftest.
Angenommen, dein ETF-Sparplan wirft pro Jahr etwa 200 Euro Dividenden ab und du hast 300 Euro Kurssteigerungen realisiert. Dann wären 500 Euro ein guter Freistellungsauftrag. Du nutzt nur die Hälfte deines Freibetrags, aber das ist okay — besser sicher als zu optimistisch.
Wenn du dagegen aggressiver sparst und mit 2.000-3.000 Euro Jahreserträgen rechnest, solltest du den ganzen 1.000-Euro-Freibetrag nutzen. Du kannst ihn jederzeit anpassen, wenn sich deine Situation ändert.
Schritt für Schritt vorgehen
Schreib auf, bei welchen Banken und Brokern du Geld anlegst. Das ist die Basis für die Verteilung.
Schau auf deine Depot-Übersichten und kalkuliere grob, wie viel Dividenden und Gewinne du realistisch pro Jahr machst.
Teile die 1.000 Euro (oder 2.000 Euro bei Eheleuten) auf deine verschiedenen Konten auf. Achte darauf, dass es sich nicht überschneidet.
Geh bei jedem Broker/jeder Bank ins Online-Banking und suche nach “Freistellungsauftrag”. Trag deine Beträge ein.
Speicher die Bestätigungen oder Screenshots deiner Freistellungsaufträge ab. Das brauchst du vielleicht später für deine Steuererklärung.
Setz dir einen Termin im nächsten Jahr, um deine Freistellungsaufträge zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Der Freistellungsauftrag ist eines der einfachsten und wirksamsten Steuerspar-Instrumente für ETF-Sparer. Mit der richtigen Einrichtung sparst du automatisch Hunderte Euro pro Jahr an Steuern — ganz ohne großen Aufwand.
Die Kernpunkte:
Es ist wirklich nicht kompliziert. Wenn du regelmäßig sparst und investierst, sollte das Einrichten eines Freistellungsauftrags eine der ersten Aktionen sein. Nicht morgen, sondern heute noch.
Bereit, deine Steuerlast zu optimieren? Meld dich bei deinem Broker an und richte deinen Freistellungsauftrag jetzt ein.
Diese Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Steuerberatung dar. Steuerliche Regelungen können sich ändern und sind individuell unterschiedlich. Besonders bei komplexeren Situationen — wie hohen Einkünften, internationalen Konten oder besonderen Lebenssituationen — solltest du einen qualifizierten Steuerberater oder Finanzberater konsultieren. Die genannten Freibeträge und Regelungen entsprechen dem Stand 2026, können sich aber in Zukunft ändern. Wir haften nicht für die Aktualität oder Vollständigkeit dieser Informationen.